Bornstedt. Die Stadt hält am Sanierungsplan für den maroden Jugendclub Ribbeck-Eck in Bornstedt fest. Rathaus-Sprecher Markus Klier sagte am Mittwoch auf MAZ-Anfrage: „Die Finanzierung der nötigen Maßnahmen für die Sanierung des Ribbeck-Ecks ist gesichert.“
Das denkmalgeschützte Gebäude an der Ecke Potsdamer/Ecke Ribbeckstraße sollte von 2022 bis 2024 für insgesamt 2,4 Millionen Euro saniert und zum Freizeittreff für den Ortsteil erweitert werden, dessen Bevölkerung sich mit dem Ausbau des Bornstedter Feldes in den letzten Jahren vervielfacht hat.
Ende März hatte die Stadt jedoch in einer Mitteilung bekannt gegeben, dass 245.000 Euro aus dem für das Ribbeck-Eck vorgesehenen Sanierungs- und Ausbau-Budget für die Sicherung des Lottenhofs in der Brandenburger Vorstadt verwendet werden sollen.
Wie berichtet, soll der Ausbau des früheren Ausflugsrestaurants „Charlottenhof“ an der Geschwister-Scholl-Straße zum Wohngebietstreff für die Brandenburger Straße und Potsdam-West über das Bundesprogramm zu „Förderung von Investitionen in Nationale Projekte des Städtebaus“ von 2021 bis 2024 mit fast zwei Millionen Euro unterstützt werden.
Das Ensemble des 1970 eröffneten Restaurants am Rande des Schlossparks Sanssouci gilt als bedeutendes Zeugnis der DDR-Architektur. Das Sanierungsprojekt läuft unter dem Titel „Lottenhof – Ostmoderne am Eingang zum Weltkulturerbe“.
Bedingung für die Bundesförderung ist eine Gegenfinanzierung der Stadt mit knapp einer Million Euro. Ein Viertel davon sollte laut Rathaus aus dem Sanierungsbudget des Ribbeck-Ecks finanziert werden. (Weitere fast 310.000 Euro kommen aus Haushaltsreserven, die für die Wiederherstellung des Uferwegs am Griebnitzsee angespart wurden.)
Rathaussprecher Klier versichert jedoch: „Das Vorhaben, Lottenhof’ würde im Fall einer erfolgreichen Bewerbung“ um die Bundesförderung „keine finanziellen Auswirkungen auf die Sanierung des Jugendclubs haben“.
Zwar seien „zunächst Mittel aus dem Ribbeck-Eck für die Antragsstellung zur Verfügung gestellt“ worden, so der Sprecher: „Für den Fall der Inanspruchnahme können diese jedoch durch anderweitige Umschichtungen wieder zur Verfügung gestellt und somit eingeplant werden.“